Die Schweizer Armee, Streumunition und das Recht zur Rückkehr
Am 22.8.06 schrieb ich recht ausführlich über den Vorwurf an Israel Streubomben zu verwenden. Jetzt habe ich in der Website des „Center of Contemporary Conflict“ entdeckt, dass die Schweizer Armee selbst entwickelte Streumunition „anwendet“ (das englische Wort „use“ wird benutzt), die statt den normalen 10% Blindgängern nur deren 2% hinterlässt, da diese Schweizer Munition, wenn sie nicht explodiert, sich mittels einem Mechanismus als Blindgänger selbst zerstört. In obigem Link ist darüber im Abschnitt „How to Effectively Reduce the Amount of ERW“ zu lesen. Ich schlage vor, dem Bundesrat zu raten, die humanitäre Tradition der Schweiz in der Praxis anzuwenden und dieses Schweizer Qualitätserzeugnis Israel zu einem Vorzugspreis zu offerieren. Das wäre gut für die Schweizer Wirtschaft und würde einigen von Israels Feinden das Leben retten. Zudem muss ich unbedingt wissen, gegen welchen Feind die Schweiz zur Zeit diese Streumunition anwendet.
Zu einem anderen Thema. Die Existenz Israels wird in der letzten Zeit in Frage gestellt und entsprechend diskutiert. Besonders das Recht, dass sich Israel als jüdischer Staat definiert und das auch bleiben will, wird ihm abgesprochen, obwohl es dabei die im Land lebenden Minderheiten nicht diskriminiert und diese in demokratischer Facon an (fast) allem teilhaben lässt. Es geht um „das Recht zur Rückkehr“ des jüdischen Volkes.
Über dieses Thema hat der Jurist Professor David Bernstein der George Mason University School of Law, im Wall Street Journal unter dem Titel „Hat Japan das Recht als japanischer Staat zu existieren?“ einen Essay geschrieben. Einen Link dazu kann ich leider nicht offerieren, denn ich habe kein Internet Abo für diese Zeitung. Aber der Artikel hat zu Diskussionen geführt und eine der Fragen war, ob es noch andere Länder mit ähnlicher Gesetzgebung zur Förderung der Rück- oder Einwanderung des eigenen Volkes gibt. Für die meisten, die diese Frage stellen ist das Judentum nur Religion (viele Diaspora-Juden teilen diese für sie bequeme Ansicht, der Schweizer oder Deutsche „mosaischen Glaubens“ kommt mir da in den Sinn), mit Rasse hat das Judentum gar nichts mehr zu tun, was jeder Besuch in Israel innert kürzester Zeit beweist.
Bernstein gibt eine ganze Reihe von Ländern an, die solche Bestimmung besitzen. Das israelische Recht zur Rückkehr bestimmt, dass jeder, der einen jüdischen Grosselterteil hat, von diesem Recht Gebrauch machen kann. Hier einige ähnliche Beispiele aus anderen Ländern:
· Japanisches Bürgerrecht basiert auf Jus sanguinis (Recht des Blutes). Anderssprachige Minderheiten leben in Japan seit Generationen ohne japanische Bürger zu sein.
· In Irland genügt es im Ausland geboren zu sein und einen der Grosseltern als irischen Bürger zu haben, zur irischen Bürgerschaft berechtigt.
· Armenien: „Menschen armenischen Ursprungs werden in der Republik Armenien in einem vereinfachten Verfahren eingebürgert.“
· Bulgarien: „Jede Person ... deren Vorfahren bulgarische Bürger waren und das von einem Gericht bestätigt worden ist, ist bulgarischer Bürger“
· Finnland: Alle Personen finnischen Ursprungs erhalten permanente Niederlassung.
· Deutschland: Deutsches Recht erlaubt Personen deutschen Ursprungs aus Osteuropas nach Deutschland zurückzukehren und deutsche Bürgerschaft zu erhalten.
· Griechenland: Ausländische Personen griechischen Ursprungs, die nicht in Griechenland wohnen oder nicht griechische Bürger sind oder nicht in Griechenland geboren wurden können griechische Bürger werden, wenn sie in die griechischen Armee eintreten.
Soweit der internationale Vergleich zum israelischen Gesetz „Recht zur Rückkehr“. Israel hat allerdings ein zusätzliches Problem, nämlich das der Palästinenser, die in 1948 flohen und heute den Anspruch stellen bis zur vierten Generation das selbe „Recht zur Rückkehr“ zu haben.
Eines muss klargestellt werden: Israel ist alles andere als ein ausschliesslich religiöser Staat, wie es von Leuten, die sich nicht auskennen, angesehen wird. Es ist anzunehmen, dass der Ausdruck „von Gott auserwähltes Volk“, der oft zu Missverständnissen und Manipulationen führt, daran schuld ist. Israel ist keine Ausnahme in seiner Einwanderungs- und Bürgerrechtspolitik, wenn sie ethnisches und kulturelles Erbe in den Vordergrund stellt.

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